menu_book Ratgeber für Eigentümer, WEGs & Verwalter

Wer zahlt die Graffitientfernung?

Rechtslage, Gebäudeversicherung, Instandhaltungspflicht und steuerliche Absetzbarkeit bei Vandalismus an Berliner Immobilien.

schedule 4 Min. Lesezeit • verified Stand: 2026 / Fachgeprüft • location_on Berlin & Brandenburg
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Das Wichtigste in Kürze:

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Verursacher: Haftet zivilrechtlich (§ 823 BGB), Täter werden jedoch selten gefasst.
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Eigentümer / WEG: Trägt die Erstkosten im Rahmen der Instandhaltungspflicht.
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Gebäudeversicherung: Zahlt nur, wenn Vandalismus als Zusatzbaustein versichert ist.
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Steuervorteil: 20% Handwerkerbonus (Privat) oder 100% Betriebsausgabe (Gewerbe).
Kapitel 01

1. Grundsatz: Wer haftet zivilrechtlich?

Rechtlich gesehen stellt jedes illegale Graffiti eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB dar. Der Sprayer ist gemäß § 823 Abs. 1 BGB zum vollständigen Schadensersatz verpflichtet. Wird der Täter ermittelt, kann ein zivilrechtlicher Schuldtitel erwirkt werden, der 30 Jahre lang vollstreckbar ist.

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Praxis-Realität in Berlin: Da die Aufklärungsquote bei illegalen Farbschmierereien im einstelligen Prozentbereich liegt, bleibt die finanzielle Erstbelastung in fast allen Fällen zunächst beim Eigentümer der Immobilie oder der WEG.
Kapitel 02

2. Zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Eine Standard-Wohngebäudeversicherung deckt typischerweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Vandalismus und Graffitischäden sind in Basisverträgen NICHT automatisch enthalten.

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Versicherung zahlt, wenn:

  • • Der Zusatzbaustein „Vandalismus / Graffiti“ vereinbart ist.
  • • Eine Allgefahren-Deckung (All-Risk) besteht.
  • • Die vereinbarte Selbstbeteiligung (meist 150–500 €) überschritten wird.
  • • Eine polizeiliche Strafanzeige (Aktenzeichen) vorliegt.
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Versicherung zahlt NICHT, wenn:

  • • Nur eine Standard-Police ohne Vandalismusklausel vorliegt.
  • • Es sich um gewöhnliche Hausratversicherungen handelt (Außenwand gehört zum Gebäude).
  • • Der Schaden unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt.
Kapitel 03

3. Dürfen Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen?

Nein. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) fällt die Beseitigung von Schmierereien an der Außenfassade unter die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Vermieters gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Da es sich bei Einzelschäden nicht um regelmäßig wiederkehrende Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV) handelt, ist eine Umlage auf Wohnungsmieter unzulässig.

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Ausnahme Wartungsvertrag: Regelmäßige Kontroll- und Pflegeverträge zur Fassadenreinigung können unter bestimmten Voraussetzungen im gewerblichen Bereich oder bei entsprechender Vereinbarung als laufende Betriebskosten geltend gemacht werden.
Kapitel 04

4. Wie setzen Sie die Reinigung steuerlich ab?

Selbstnutzende Eigentümer

Handwerkerleistung (§ 35a EStG)

20 % der reinen Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten (max. 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr) können direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden.

Vermieter & Gewerbetreibende

Werbungskosten / Betriebsausgaben

Die Gesamtkosten der Graffitibeseitigung (inkl. Material) sind zu 100 % als Erhaltungsaufwand steuerlich voll abzugsfähig.

Praxis-Checkliste

Was tun bei einem akuten Graffitischaden?

1
Schaden sofort fotografieren Übersichtsaufnahmen der Fassade sowie Detailfotos der Tags und Farbränder anfertigen.
2
Strafanzeige online bei der Berliner Polizei erstatten Online-Anzeige einreichen und das polizeiliche Aktenzeichen für die Versicherung notieren.
3
Gebäudeversicherung kontaktieren Fotos und polizeiliches Aktenzeichen innerhalb der Meldefrist (meist 1–3 Tage) übermitteln.
4
Fachbetrieb für schattenfreie Entfernung beauftragen Kostenloses Festpreisangebot von GRAFFITI-LOS einholen und Schaden innerhalb von 24–48h beseitigen lassen.
help Häufige Rechtsfragen

Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Graffitischäden an der Fassade?

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Nur wenn der Baustein 'Vandalismus' bzw. 'Graffitischäden' explizit in der Wohngebäudeversicherung oder gewerblichen Gebäudeversicherung eingeschlossen ist. Standard-Policen decken Vandalismus oft nicht automatisch ab.

Darf der Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen?

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Nein. Die Beseitigung von Vandalismusschäden zählt nach ständiger BGH-Rechtsprechung zur Instandhaltungspflicht des Eigentümers (§ 535 BGB) und ist nicht über die Betriebskostenabrechnung auf Wohnraummieter umlegbar.

Wie kann die Graffitientfernung steuerlich abgesetzt werden?

add

Selbstnutzende Eigentümer können 20% der reinen Arbeitskosten (bis max. 1.200 € pro Jahr) als Handwerkerleistung nach § 35a EStG absetzen. Vermieter und Unternehmen setzen die Gesamtkosten voll als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben an.

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